Weitere Angaben
nach
EU-Verordnung
GPSR
(General
Produkt
Safety
Regulation) |
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:
- Lesen Sie vor Inbetriebnahme die Bedienungsanleitung sehr sorgfältig durch
- Der Nutzer muss vertraut sein mit dem Straßenverkehr
- Tragen Sie geeignete Kleidung, In dunkeln sollte auch Sichtbare Kleidung getragen werden
- Ein Fahrradhelm ist keine Pflicht, erhöht aber die Sicherheit
- Begeben Sie sich erst in den öffentlichen Straßenverkehr, wenn Sie sich absolut sicher im Umgang mit dem Dreirad fühlen
- Beachten Sie immer die Straßenverkehrsregeln und verzichten Sie im Zweifelsfall auf Ihr Vorfahrtsrecht
- Meiden Sie Wegstrecken mit großer seitlicher Neigung und fahren Sie Hindernisse und Bordsteinkanten möglichst im rechten Winkel an, damit ein Umkippen ausgeschlossen wird
- Prüfen Sie vor jeder Fahrt die Bremsen , Lichtanlage, Reifendruck
- Beschädigtes E-Bike, Fahrrad, nicht benutzen und Fachmännisch reparieren lassen
- Benutzen Sie die Rad nur für seinen Bestimmten zweck
- Behandeln Sie Ihr Rad pfleglich und lassen Sie regelmäßig die vorgeschriebenen Inspektionen vornehmen, damit der nötige Sicherheitsstandard erhalten bleibt
- Nutzen Sie nicht das Smartphone während der Fahrt
- Das ganze Rad vor extremen Wasser und auch Hitze schützen
- Lassen sie nach 3-4 Monaten das Rad eine erste Inspektion unterziehen. Danach Jährlich, je nach Kilometerleistung
Wenn Sie all diese Hinweise beherzigen, werden Sie ein völlig neues Gefühl der Mobilität und der Lebensqualität erleben. Wir wünschen Ihnen dabei viel Spaß, Freude und ganz besonders eine allzeit gute Fahrt!
Das E-Bike / Fahrrad für Erwachsene und Kinder im Straßenverkehr – was zu beachten ist
E-Bikes werden rechtlich als Fahrräder behandelt, so dass diese auch der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen müssen und bei der Nutzung die Straßenverkehrsordnung (StVO) beachtet werden muss.
Das heißt ein E-Bike muss, so wie ein Fahrrad, bei der Nutzung im öffentlichen Straßenland mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen sowie einem weißen Frontstrahler und einem roten Rücklicht ausgestattet sein. Darüber hinaus müssen zwei Reflektoren an jedem Rad montiert sein sowie jeweils vorn und hinten an den Pedalen. Die Pedale müssen außerdem auch rutschfest sein. Eine helltönende Klingel gehört ebenfalls zu einer verkehrssicheren Ausstattung nach der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO).n zu können. Eine besondere Genehmigung oder Versicherung für die Nutzung eines einfachen Erwachsenen Rades wird nicht benötigt. Auch eine Helmpflicht besteht hier nicht. Über die Radwegpflicht herrscht jedoch noch Uneinigkeit, da die Straßenverkehrsordnung (StVO) von einspurigen Fahrzeugen ausgeht, Darüber hinaus gelten für E-Bike dieselben Vorschriften bezüglich des Alkoholkonsums wie für Radfahrer.
Hersteller dieses Produkts: Burgers Rijwielen, Otterspoorbroek 1, 3621 BB Breukelen, Niederlande, info@burgersfietsen.nl
Akku / Batterien:
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 9,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
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